Architekten- und Planungsleistungen sowie Wahrnehmung aller Berufsaufgaben eines Architekten mit Ausnahme einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit nach § 34 c GewerbO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Architekten nach dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Eurich | Geschäftsführer(in) | Arnstadt |
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