die Verwaltung und/oder Nutzung eigenen Grundbesitzes sowie eigenen Kapitalvermögens oder daneben die Betreuung von Wohnungsbauten, die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG und die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, für die nach § 34 c Gewerbeordnung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Katrin Henkel | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
| Volker Henkel | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
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