sind die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung und Nutzung des eigenen Vermögens und die Durchführung aller damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte auf eigenen Namen, nicht als Dienstleistung für Dritte. Daher auch ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, für die nach § 34 c Gewerbeordnung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Alexander Otto | Geschäftsführer(in) | Bad Blankenburg |
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