für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG; mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbare Tätigkeiten, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§§ 72 Abs. 1, 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG) wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Margitta Gebauer | Geschäftsführer(in) | Hildburghausen |
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