(1) Zweck ist die Förderung: a) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; b) der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe; c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; d) von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; e) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; f) des Sports. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung, Planung, Durchführung und Unterstützung von folgenden Maßnahmen im Sinne und zur Förderung des Zweckes nach Absatz 1: - Fort- und Weiterbildungen, z.B. zu 1 c: "Zertifizierte, berufsbegleitende Weiterbildungskurse für pädagogische Fachkräfte zur Fachpädagogin für Gesundheit und Familie" oder zu 1 b (Kinder- und Jugendhilfe): "Fortbildungstage zu einzelnen Themen der Gesundheitsförderung und -bildung für Fach- und Leitungskräfte im pädagogischen Umfeld"; - Einzel- und Gruppencoachings, z.B. zu 1 a: "Entwicklung von Beratungskonzepten für kommunale Gesundheitsstrategien" oder zu 1 b (Altenhilfe): "Teamberatung zur Strukturentwicklung und gesundheitsförderlichen Organisationsentwicklung von Einrichtungen der Altenpflege"; - Trainings und Workshops, z.B. zu 1 f: "Sport- und Bewegungsevents in Schulen und Kindertageseinrichtungen"; - Präventionskurse, z.B. zu 1d: "Angebote zertifizierter Präventionskurse zu den Themen Ernährung und Verpflegung (gute und gesunde Lebensmittel)"; - Supervisionen und Teamentwicklungen, z.B. zu 1 e: "Einzel- und Gruppensupervision zur Klärung von Rollen und Beziehungsdynamiken"; - Vorträge, Konferenzen und Tagungen, z.B. zu 1 a: "Organisation und Durchführung von Fachtagungen zur ganzheitlichen Gesundheitsbildung".
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefan Heyn | Geschäftsführer(in) | Waltershausen |
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