ist die Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) bei der Erfüllung und Gewährleistung des Sicherstellungsauftrages gem. § 75 SGB V. Hierzu zählen insbesondere: a) die zentrale telefonische Annahme und Vermittlung von Behandlungsterminen und medizinischen Hilfeersuchen an die Mitglieder der KVT sowie die jeweiligen Bereitschaftsdienstbereiche der KVT sowohl telefonisch als auch elektronisch nach den Vorgaben der KVT, b) die Vorhaltung und Organisation von zentralen Behandlungsmöglichkeiten (Bereitschaftsdienstzentralen) nach Vorgaben der KVT, insbesondere zu den sprechstundenfreien Zeiten, c) die technisch-personelle Vorhaltung und Durchführung von Fahrdiensten zur Versorgung der Bevölkerung des Freistaats Thüringen, insbesondere zu den sprechstundenfreien Zeiten, mit einem flächendeckenden Hausbesuchsdienst nach den Vorgaben der KVT, d) die Förderung der vertragsärztlichen Versorgung, insbesondere gem. § 105 Abs. 1 c SGB V.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sven Auerswald | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
| Markus Vogel | Geschäftsführer(in) | Weimar |
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