Verwaltung eigenen Vermögens; Erwerb, Errichtung, Verwaltung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und sonstigen Vermögensanlagen; nach § 34 GewO erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen; unmittelbare bzw. mittelbare Investition des Gesellschaftsvermögens in Vermögensgegenstände der Assetklassen Immobilien, Energie und erneuerbare Energien, Rohstoffe und Edelmetalle sowie Unternehmensbeteiligungen, einschließlich Finanzinstrumenten, wobei die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung erfolgt. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnisfähige Geschäfte sind also ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rolf Hecker | Geschäftsführer(in) | Ellersleben |
| Steffen Müller | Geschäftsführer(in) | Buttstädt |
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