ist die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) und die Unterstützung von Personen die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 S. 1 Nr. 1 AO). Der Gegenstand der Gesellschaft wird insbesondere durch die Beschäftigung von Assistenzpersonen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung (in Kita, Schule, Heim, Ausbildungsstätten), Information und Aufklärung zur Inklusion, Beratung von Pädagogen, Beratung von betroffenen Eltern, Fachaustausch und Anregung von Netzwerken und Austausch mit Kostenträgern verwirklicht.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sylvia Koppe | Geschäftsführer(in) | Elxleben |
| Sabine Tietze | Geschäftsführer(in) | Eckstedt |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.