Ausübung zulassungsfreier und handwerksähnlicher Gewerke soweit diese der Anlage B der Handwerksordnung unterliegen; Erbringung von Dienstleistungen aller Art und Weise, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, wie Strassen- und Winterdienst, sowie die Eisenflechterei, Abbrucharbeiten und Sanierungen, soweit diese Gewerke in der Handwerksrolle nicht eingetragen werden müssen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Muhamet Ibishi | Geschäftsführer(in) | Gotha |
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