- die Vorbereitung und die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten gemäß § 34c Abs. l Nr. 3 lit. a) GewO, - die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB für Dritte (Wohnimmobilienverwalter) gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 4 GewO, - die Durchführung von Planungsleistungen, - die Übernahme von Bau- und Projektleitung, - der Handel mit Immobilien.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| André Bühring | Geschäftsführer(in) | Gotha |
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