a) Ausübung des Baumeistergewerbes, auch als Generalunternehmer, b) Ausübung des Zimmermeistergewerbes, insbesondere Projektierung und Ausführung aller Hoch- und Tiefbauarbeiten, c) Betrieb eines Beton- und Fertigteilwerkes, Vermietung von Maschinen und Baugeräten, Errichtung und Betrieb von neuen Kieswerken und neuen Mülldeponien, d) Ausübung des Transportgewerbes, des Pipelinebaues einschließlich des dazugehörigen Schweißens von Metallrohren, die Ausübung des Installationsgewerbes für diesen Pipelinebau, der Brunnenbau und die Ausführung von Sprengarbeiten, e) Betrieb eines bautechnischen Büros im eigenen Bereich, insbesondere für die Ausführung von Bauplanung und Statik, soweit dies mit der eigenen Bauausführung oder mit der Aufforderung zur Angebotslegung für Bauleistungen verbunden ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Hauke Lattmann | Geschäftsführer(in) | Braunlage |
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