die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter, der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe. Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung, dem Kreditwesengesetz, dem Rechtsberatungsgesetz oder nach den versicherungsrechtlichen Vorschriften einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen, soweit keine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Prozesse mit einem Streitwert von unter 10.000,00 EUR werden grundsätzlich nicht finanziert.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Philipp Beyer | Vorstand | Jena |
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