die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürtigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung; der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung im Rahmen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege gegenüber hilfsbedürftigen Patienten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jens Kopp | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
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