Beteiligung an und die Geschäftsführung von Unternehmen, die Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte verwalten und die Ausübung damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte. Geschäfte, die unter § 34 c GewO fallen, dürfen nicht ausgeübt werden. Die Gesellschaft darf sich als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichem Zweck beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Alexander Fiege | Geschäftsführer(in) | Berlin |
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