für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere - Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten, - Hilfeleistungen in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, - Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, - die Aufstellung von Steuer- u. Handelsbilanzen sowie Bilanzen nach internationalen Vorschriften und deren steuerrechtliche Beurteilung. Vereinbar mit dem Beruf des Steuerberaters sind die Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer, eine wirtschaftsberatende, gutachterliche oder treuhänderische Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen, rechtliche Beratung, die in Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Betreuung von Mandaten steht, insoweit dies die Berufsordnung für Steuerberater zulässt.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Uwe Greiner | Geschäftsführer(in) | Tautenburg |
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