Beteiligung an Gesellschaften und die Verwaltung der erworbenen Geschäftsanteile. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und deren Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, abzuschließen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jürgen Backhaus | Geschäftsführer(in) | Heiligenstadt |
| Mario Backhaus | Geschäftsführer(in) | Heiligenstadt |
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