die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 2 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Specker | Geschäftsführer(in) | München |
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