die Tätigkeit als Generalübernehmer, d. h., das Errichten eines Bauvorhabens im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf einem dem Bauherrn gehörenden Grundstück, als einziger Vertreter des Bauherrn, als Mittler zwischen Bauherr und Handwerker und somit das Erbringen einer koordinierten technischen Bauleistung und die Tätigkeit als Bauträger, d. h., die Erstellung von Bauvorhaben im eigenen Namen, für eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück, daher das eigene Auftreten als Bauherr mit der Verpflichtung, ein bebautes Grundstück an den jeweiligen Erwerber zu übereignen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sven Schubert | Geschäftsführer(in) | Sondershausen |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.