(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung der evangelischen und katholischen Kirche. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines ambulanten Hospizdienstes einschließlich der Abhaltung von Gottesdiensten, der seelsorgerischen Begleitung von Angehörigen (z. B. durch den Betrieb eines „Trauercafés"), der Bewahrung des Andenkens von Toten und die Beschaffung von Mitteln (§ 58 Nr. 1 der Abgabenordnung) für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft, insbesondere für das St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH durch die Überlassung von Immobilien zum Betrieb eines Krankenhauses einschließlich Andachts- und Gebetsraum bzw. Kapelle.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Hans Plager | Geschäftsführer(in) | Gerstungen |
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