(1) Die Hainstein-GmbH dient kirchlichen Zwecken. (2) Sie hat insbesondere den Zweck, auf dem Hainstein ein Zentrum evangelisch-kirchlicher Arbeit zu unterhalten, - zur Durchführung von Tagungen und Lehrgängen kirchlicher Träger, von ökumenischen Begegnungen sowie kirchlichen Rüstzeiten und Freizeiten; - für die Aus-, Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; - für die Erholung kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (4) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die es unmittelbar und ausschließlich für die unter Absatz 2 genannten Zwecke zu verwenden hat.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefan Große | Geschäftsführer(in) | Weimar |
| Micha Hofmann | Geschäftsführer(in) | Mühlhausen/Thüringen |
| Maximilian von Auenmüller | Geschäftsführer(in) | Eisenach |
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