(1) Die Körperschaft mit Sitz in Sonneberg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie die Pflege von Kranken und alten Menschen. (2) Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Erbringung von Catering-, Reinigungs- und anderen Serviceleistungen an die Einrichtungen der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und die Einrichtungen der Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN-GmbH. (3) Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der REGIOMED-KLINIKEN-GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Henneberg-Kliniken-Betriebsgesellschaft mbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Klinikum Lichtenfels Medizinisches Versorgungszentrum GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Klinikum Coburg GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der MVZ Klinikum Coburg GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Klinik Neustadt GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der MVZ Klinik Neustadt GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger mit der Ambulantes Zentrum Henneberger Land GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Medical School REGIOMED GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der REGIOMED-REHA-Klinik Masserberg gGmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigten Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen (insbesondere Verpflegungs- und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs-, Logistik- Technik- und Managementleistungen) erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden und/oder durch Überlassen von Räumlichkeiten oder beweglichen Wirtschaftsgütern und/oder durch medizinische Kooperation wie standortübergreifenden Zentren. (4) Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insbesondere Verpflegungs- und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs-, Logistik-, Technik- und Managementleistungen) empfangen, Waren beschafft und/oder Gegenstände bzw. Räumlichkeiten zur Nutzung überlassen bekommen und/oder medizinische Kooperation wie standortübergreifenden Zentren eingehen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre in Abs.1 genannten Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie der Pflege von Kranken und alten Menschen, Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr.1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Lars Knipper | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
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