die Durchführung von Bauträgerschaften gemäß § 34 c GewO. Gesellschaft ist speziell auch berechtigt, erforderliche Baumaßnahmen zur Wärmeversorgung zu veranlassen, diese Wärmeversorgungsanlagen selbst zu warten und die Wärmeenergieversorgung Dritter in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zu realisieren.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Lenk | Geschäftsführer(in) | Suhl |
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