1) bei Verletzten oder Erkrankten, die sich in Lebensgefahr befinden ober bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind (Notfallpatienten), lebensrettende oder sonst erforderliche Maßnahmen durchzuführen mit dem Ziel, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfallrettung); 2) sonstige kranke, verletzte oder hilfsbedürftige Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transportes der fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen diese aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist, zu befördern (Krankentransport) und 3) zur Versorgung von Notfallpatienten den Transport von lebenswichtigten Medikamenten, Blutkonserven und Organen für Transplantationen durchzuführen, wobei sich diese Tätigkeiten des Unternehmens nur auf die Durchführung des Bodenrettungsdienstes erstrecken.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jürgen Arfmann | Liquidator(in) | Suhl |
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