1. Gegenstand der Gesellschaft ist vorrangig die Gewährleistung einer sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung. 2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern, Erbbaurechte ausgeben sowie Wohnungen aller Eigentumsformen vermitteln. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. 3. Eine kommunalrechtlich zulässige, erwerbswirtschaftliche Betätigung im Rahmen des § 71 ThürKO, insb. nach Absatz 5 (..."außerhalb des Gemeindegebietes...") ist nach deren ordnungsgemäßen Anzeige und Genehmigung von der Rechtsaufsichtsbehörde ebenso möglich.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| André Schübel | Geschäftsführer(in) | Suhl/Goldlauter-Heidersbach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 02.05.2025 | Änderung des Gegenstands | 1. Gegenstand der Gesellschaft ist vorrangig die Gewährleistung einer sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung. 2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern, Erbbaurechte ausgeben sowie Wohnungen aller Eigentumsformen vermitteln. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. 3. Eine kommunalrechtlich zulässige, erwerbswirtschaftliche Betätigung im Rahmen des § 71 ThürKO, insb. nach Absatz 5 (..."außerhalb des Gemeindegebietes...") ist nach deren ordnungsgemäßen Anzeige und Genehmigung von der Rechtsaufsichtsbehörde ebenso möglich. |
| 02.05.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 21.07.2014 | Geschäftsanschrift eingetragen | Markt 6, 98553 Schleusingen |
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