1. Die Gesellschaft wirkt im Interesse der Stadt Oberweißbach und in jeder ihr möglichen Form mit an der Erhaltung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und ihr dienenden Projekten; des Tourismus, seiner Infrastruktur und der Tourismusstraßen; der kulturellen Einrichtungen, Projekte sowie Vereins- und Veranstaltungstraditionen, insbesondere des Fröbelhauses (Memorialmuseum, Olitätenzimmer, Stadtbibliothek). 2. Die Gesellschaft erwirbt und betreibt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses Oberweißbach. 3. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen ausführen, die mit dem in Ziff. 1. und 2. bezeichneten Gegenständen des Unternehmens in einem Zusammenhang stehen. 4. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen, die sich auf einem dieser Gebiete oder ähnlichen Gebieten betätigen, gründen, erwerben, pachten und vertreten und sich an solchen Unternehmen auf jede Weise beteiligen. Sie kann auch die Geschäfte solcher Unternehmen führen. 5. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Katharina Eichhorn | Geschäftsführer(in) | Oberweißbach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 27.03.2019 | Sitzverlegung | In Ausführung der Gebietsreform geändert, |
| 28.01.2016 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft wirkt im Interesse der Stadt Oberweißbach und in jeder ihr möglichen Form mit an der Erhaltung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und ihr dienenden Projekten; des Tourismus, seiner Infrastruktur und der Tourismusstraßen; der kulturellen Einrichtungen, Projekte sowie Vereins- und Veranstaltungstraditionen, insbesondere des Fröbelhauses (Memorialmuseum, Olitätenzimmer, Stadtbibliothek). 2. Die Gesellschaft erwirbt und betreibt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses Oberweißbach. 3. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen ausführen, die mit dem in Ziff. 1. und 2. bezeichneten Gegenständen des Unternehmens in einem Zusammenhang stehen. 4. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen, die sich auf einem dieser Gebiete oder ähnlichen Gebieten betätigen, gründen, erwerben, pachten und vertreten und sich an solchen Unternehmen auf jede Weise beteiligen. Sie kann auch die Geschäfte solcher Unternehmen führen. 5. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. |
| 28.01.2016 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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