die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens, insbesondere der Prävention, der ambulanten und stationären Krankenversorgung, der medizinischen Rehabilitation und Pflege sowie der Forschung, und der Entwicklung und Beratung im Rahmen des Krankenhauses; die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal und dem Betrieb einer Krankenpflegeschule; das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht; die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die medizinische Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen; das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen; 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen; 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen; 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen; 5. Betriebsführungsdienstleistungen; 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen, 7. Hol, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen; 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen; 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen; 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen; 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen; 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen; 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter; 14. Ausleihungen von Mitteln
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Uwe Leder | Geschäftsführer(in) | Jena |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 22.12.2022 | Änderung des Gegenstands | die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens, insbesondere der Prävention, der ambulanten und stationären Krankenversorgung, der medizinischen Rehabilitation und Pflege sowie der Forschung, und der Entwicklung und Beratung im Rahmen des Krankenhauses; die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal und dem Betrieb einer Krankenpflegeschule; das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht; die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die medizinische Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen; das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen; 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen; 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen; 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen; 5. Betriebsführungsdienstleistungen; 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen, 7. Hol, Bring-, Wachund Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen; 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen; 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen; 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen; 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen; 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen; 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter; 14. Ausleihungen von Mitteln |
| 22.12.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 02.05.2018 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Förderung der Bildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 7 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, insbesondere der Prävention, der ambulanten und stationären Krankenversorgung, der medizinischen Rehabilitation und Pflege und der Entwicklung und Beratung im Rahmen des Krankenhauses. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Ausund Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal und das Betreiben einer Krankenpflegeschule. Der Zweck der Gesellschaft wird auch durch die Teilnahme an medizinischer Grundlagenforschung verwirklicht. Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah veröffentlicht und sind der Allgemeinheit zugänglich. Sie verwirklicht damit die Ziele der SRH Holding ( SdbR), Heidelberg, und der SRH Kliniken GmbH. |
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