1. Vorrangiger Zweck der Gesellschaft ist eine sichere und sozial verantwortliche Wohnraumversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. 2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie sorgt bei den Wohnbauten für einen zeitgemäßen Wohnungsbedürfnissen entsprechenden Zustand. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefan Wagner | Geschäftsführer(in) | Pößneck |
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