die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO iVm § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ilona Ruschel | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.08.2015 | Firmennamensänderung | Ruschel Audit & Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
| 07.08.2015 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 16.12.2008 | Firmennamensänderung | audit season GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
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