ist die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen, - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten, - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen soweit für Steuerberater zulässig, - die Existenzgründungsberatung, - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne, - die gutachterliche Tätigkeit, - die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - die treuhänderische Tätigkeit und - die Rechtsberatung. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Janine Münchau | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
| Jens-Peter Tzschoppe | Geschäftsführer(in) | Erfurt-Windischholzhausen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 14.01.2026 | Änderung des Gegenstands | 1. die Ausübung der für steuer- und rechtsberatende Berufsausübungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG) und Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und zwar insbesondere: a) die Beratung und Vertretung in Steuersachen; b) die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlichen Pflichten; c) die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; d) die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig: e) die Existenzgründungsberatung; f) die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne; g) die gutachterliche Tätigkeit; h) die Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; i) die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung der für die Berufsausübungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung (BORA), insbesondere die Beratung und die Vertretung in Rechtsangelegenheiten. |
| 14.01.2026 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 23.08.2022 | Änderung des Gegenstands | ist die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen, - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten, - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen soweit für Steuerberater zulässig, - die Existenzgründungsberatung, - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne, - die gutachterliche Tätigkeit, - die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - die treuhänderische Tätigkeit und - die Rechtsberatung. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.