sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, § 11 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 der Verordnung über die Hilfeleistung in Steuersachen - Steuerberatungsordnung - vom 27. Juni 1990 (GBl. der DDR vom 27. Juli 1990) sowie die Treuhändertätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 StBerG und 12 Abs. 2 Steuerberatungsordnung).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Peter Freihöfer | Geschäftsführer(in) | Völklingen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 15.10.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Unterm Markt 4, 99310 Arnstadt |
| 26.07.2006 | Firmenname eingetragen | Steuerberatungsgesellschaft und Treuhandgesellschaft Arnstadt mbH |
| 26.07.2006 | Sitz eingetragen | Arnstadt |
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