sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 IV Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen einrichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater oder, soweit rechtlich zulässig, ein Steuerbevollmächtigter sein.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jens Haak | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
| Mario Hering | Geschäftsführer(in) | Saaleplatt OT Stobra |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.06.2019 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 06.01.2011 | Geschäftsanschrift eingetragen | Walkmühlstr. 10, 99084 Erfurt |
| 06.01.2011 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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