der Zweckverband hat die Aufgabe, für seine Mitgliedsgemeinden Wasservorkommen zu erschließen und Wasser zu beschaffen; Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern; die Einwohner mit Trinkwasser zu versorgen; Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Winfried König | Vorstand | Großbartloff |
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