Die Sparkasse hat die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Die Sparkasse dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes und des Handwerks, sowie der öffentlichen Hand. Die Sparkasse führt ihre Geschäfte auf der Grundlage der Thüringer Sparkassenverordnung nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jan Oberbüchler | Vorstand | Nordhausen |
| Thomas Seeber | Vorstand | Ellrich |
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