1.) Der Zweckverband hat die Aufgabe: Wasser zu beschaffen und Wasservorkommen zu erschließen; Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten; die Einwohner mit Trinkwasser zu versorgen sowie Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben; Abwasserbeseitungsanlagen zu planen, zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten; von den Grundstücken Abwasser abzunehmen; für die ordnungsgemäße Ableitung und Beseitigung des Abwassers Sorge zu tragen; alle sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben notwendig sind. 2.) Der Zweckverband begründet ein Ver- und Entsorgungsverhältnis mit den einzelnen Anschlussberechtigten und Anschlussverpflichteten nach Maßgabe besonders zu erlassender Satzungen. 3.) Der Zweckverband ist berechtigt, Wasser an Nichtmitglieder zu liefern und Abwasser von Nichtmitgliedern abzunehmen. 4.) Der Zweckverband kann Mitglied anderer Zweckverbände werden und sich an anderen Unternehmen deren Gesellschaftszweck mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Verbindung steht, beteiligen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christopher Other | Vorstandsvorsitzende(r) | Heldburg OT Hellingen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.02.2010 | Geschäftsanschrift eingetragen | Birkenfelder Straße 16, 98646 Hildburghausen |
| 22.02.2006 | Firmenname eingetragen | "Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen" |
| 22.02.2006 | Sitz eingetragen | Hildburghausen |
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