(a) die erforderlichen Verbandsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Trinkwassers zu betreiben, zu errichten, instand zu halten und bei Bedarf zu ersetzen oder zu erweitern; (b) die Trinkwassergewinnungsanlagen des Verbandes zu betreiben und das geförderte Trinkwasser in Verbandsanlagen zu speichern und weiterzuleiten sowie an die Endverbraucher in den Städten und Gemeinden zu übergeben; (c) Trinkwasser an den festgelegten Übergabestellen aus dem Netz der Thüringer Fernwasserversorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts - und von anderen geeigneten Versorgern zu übernehmen, in Verbandsanlagen zu speichern, weiterzuleiten und an die Endabnehmer im Verbandsgebiet zu übergeben; (d) die im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer vom Erzeuger abzuleiten, zu behandeln, Abwasseranlagen einschließlich der mechanischen und biologischen Anlagen einzurichten, zu betreiben und zu unterhalten; (e) alle Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung einschließlich der Orts- und Verbindungskanäle und Sonderbauwerke zu betreiben, zu errichten, zu unterhalten und zu erweitern; (f) Abwasser von Nichtmitgliedern abzunehmen und zu behandeln; (g) die Wartung und Kontrolle von Kleinkläranlagen (durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen nach § 58 Abs. 1 und 4 ThürWG) nach der ThürKKAVO.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Kay Brückmann | Sonstige(r) Vertreter(in) | Friedrichroda |
| Steffen Kämmerer | Vorstandsvorsitzende(r) | Georgenthal |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 04.10.2013 | Änderung der Geschäftsanschrift | Untere Bachstraße 12, 99894 Friedrichroda |
| 16.03.2012 | Geschäftsanschrift eingetragen | Bahnhofstraße 52, 99894 Friedrichroda |
| 16.03.2012 | Änderung des Gegenstands | (a) die erforderlichen Verbandsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Trinkwassers zu betreiben, zu errichten, instand zu halten und bei Bedarf zu ersetzen oder zu erweitern; (b) die Trinkwassergewinnungsanlagen des Verbandes zu betreiben und das geförderte Trinkwasser in Verbandsanlagen zu speichern und weiterzuleiten sowie an die Endverbraucher in den Städten und Gemeinden zu übergeben; (c) Trinkwasser an den festgelegten Übergabestellen aus dem Netz der Thüringer Fernwasserversorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts - und von anderen geeigneten Versorgern zu übernehmen, in Verbandsanlagen zu speichern, weiterzuleiten und an die Endabnehmer im Verbandsgebiet zu übergeben; (d) die im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer vom Erzeuger abzuleiten, zu behandeln, Abwasseranlagen einschließlich der mechanischen und biologischen Anlagen einzurichten, zu betreiben und zu unterhalten; (e) alle Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung einschließlich der Ortsund Verbindungskanäle und Sonderbauwerke zu betreiben, zu errichten, zu unterhalten und zu erweitern; (f) Abwasser von Nichtmitgliedern abzunehmen und zu behandeln; (g) die Wartung und Kontrolle von Kleinkläranlagen (durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen nach § 58 Abs. 1 und 4 ThürWG) nach der ThürKKAVO. |
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