(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere als Produktivgenossenschaft durch Bereitstellung von Arbeitsplätzen für ihre Mitglieder, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. (2) Dies wird erreicht durch folgende Geschäftsgegenstände der Genossenschaft: a) die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, b) Erwerb und die Verwaltung von mobilen Anlagegütern zum Zweck der Vermietung, c) innerhalb der Entfaltung des gemeinsamen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft die Mitglieder Ein- und Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs als Einkaufs- und Liefergenossenschaft, d) die Genossenschaft fördert die nutzenden Mitglieder zusätzlich durch die Bereitstellung von Wohnraum zu sozial verträglichen Kosten. e) Sie kann die freie Liquidität der Genossenschaft am Kapitalmarkt anlegen und dafür Depots für Währungen, Fremdwährungen und Kryptowährungen führen. Sie kann dafür Währungen, Anteilsscheine, Beteiligungen, Bonds und Obligationen für den eigenen Bedarf kaufen und verkaufen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Frank Neumann | Vorstand | Pößneck |
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