ist die Errichtung einer Modellsiedlung im Sinne des vorstehenden Absatz 1. Hierfür kann die Genossenschaft a) alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, der Dorfentwicklung, der Infrastruktur und der Selbstversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. b) Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. c) Beteiligungen an Unternehmen anderer Rechtsform im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG eingehen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Elisabeth Salzer | Vorstand | Gerstungen |
| Juliane Schwartz | Vorstand | Gerstungen |
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