(1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfornmen bewirtschaften, errichten, erwrben, betreuen und verkaufen; sie kann in alle im Bereichen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe; soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig, soweit sie § 1 Abs. 2 GenG entsprechen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist, unter Beachtung des Absatz 1 und möglicher steuerlicher Auswirkungen, zugelassen. (4) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Anne Bretschneider | Vorstand | Nottertal-Heilinger Höhen /Schlotheim |
| Marie-Luise Krah | Vorstand | Nottertal-Heilinger Höhen/Schlotheim |
| Peter Wagner | Vorstand | Schlotheim |
| Manfred Zappe | Vorstand | Schlotheim |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.