Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind im Rahmen von § 1 Abs. 2 zulässig.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jens Grumptmann | Vorstand | Schwarzatal |
| Uwe Merten | Vorstand | Ilmenau |
| Axel Michel | Vorstand | Neuhaus |
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