Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, sanieren, renovieren, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft darf einzelne Bauten auch in andere Genossenschaften einbringen oder veräußern. Die Genossenschaft hat auch das Ziel, Wohnungen von Wohnungsunternehmen, die eine Privatisierungsauflage nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz erfüllen, zu erwerben, den bisherigen Nutzern/Mietern zur Nutzung zu überlassen bzw. diese Wohnungen entsprechend § 14 und § 14 a dieser Satzung zu übertragen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Anneliese Paeplow | Vorstand | Jena |
| Heiko Walther | Vorstand | Jena |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.05.2006 | Firmenname eingetragen | Wohnungsbaugenossenschaft "Sonnenblick" e.G. |
| 12.05.2006 | Sitz eingetragen | Jena |
| 12.05.2006 | Gegenstand eingetragen | Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, sanieren, renovieren, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft darf einzelne Bauten auch in andere Genossenschaften einbringen oder veräußern. Die Genossenschaft hat auch das Ziel, Wohnungen von Wohnungsunternehmen, die eine Privatisierungsauflage nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz erfüllen, zu erwerben, den bisherigen Nutzern/Mietern zur Nutzung zu überlassen bzw. diese Wohnungen entsprechend § 14 und § 14 a dieser Satzung zu übertragen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |
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