gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Für die bei der Gründung der Genossenschaft von der "Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH" übernommenen Wohnungen der Objekte Theobald-Renner-Straße 2, 4, 6, 10, 12 und 14, 30 bis 42, 44 bis 56 sowie 58 bis 70 gilt folgendes: Soweit Beschlüsse der Generalversammlung dies zulassen, ist den Mitgliedern die Möglichkeit zu eröffnen, die Umwandlung der Wohnungen, die bei der Gründung der Genossenschaft übernommen wurden, in Wohneigentum zu verlangen und die Übertragung des Wohneigentums auf die Mitglieder zu fordern. Die Genossenschaft hat, wenn mehr als die Hälfte der wohnenden Mitglieder eines der in dieser Satzung bezeichneten Objekte schriftlich zugestimmt hat, die Wohnungen dieses Objektes oder, wenn die Mehrheit der Mitglieder zugestimmt hat, alle, die von der "Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH" bei der Gründung übernommenen Wohnungen umzuwandeln und an die Wohnenden zu veräußern.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Brigitte Kacholdt | Vorstand | Jena |
| Hartmut Münch | Vorstand | Jena |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.05.2006 | Firmenname eingetragen | Wohngenossenschaft Lobeda-West e.G. |
| 12.05.2006 | Sitz eingetragen | Jena |
| 12.05.2006 | Gegenstand eingetragen | gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Für die bei der Gründung der Genossenschaft von der "Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH" übernommenen Wohnungen der Objekte Theobald-Renner-Straße 2, 4, 6, 10, 12 und 14, 30 bis 42, 44 bis 56 sowie 58 bis 70 gilt folgendes: Soweit Beschlüsse der Generalversammlung dies zulassen, ist den Mitgliedern die Möglichkeit zu eröffnen, die Umwandlung der Wohnungen, die bei der Gründung der Genossenschaft übernommen wurden, in Wohneigentum zu verlangen und die Übertragung des Wohneigentums auf die Mitglieder zu fordern. Die Genossenschaft hat, wenn mehr als die Hälfte der wohnenden Mitglieder eines der in dieser Satzung bezeichneten Objekte schriftlich zugestimmt hat, die Wohnungen dieses Objektes oder, wenn die Mehrheit der Mitglieder zugestimmt hat, alle, die von der "Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH" bei der Gründung übernommenen Wohnungen umzuwandeln und an die Wohnenden zu veräußern. |
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