Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung; die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; Beteiligungen sind zulässig; die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Martin Bauer | Vorstand | Saalfeld/Saale |
| Philipp Nigrin | Vorstand | Blankenhain |
| Isabel Schmidt | Vorstand | Saalfeld |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 27.11.2019 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung; die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; Beteiligungen sind zulässig; die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen |
| 21.11.2014 | Satzung geändert | Satzung |
| 07.09.2007 | Änderung des Gegenstands | Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und soial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgabne übernehmen. Hierzu gehören GEmeinschaftsanlagen udn Folgeeinreichunten, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |
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