Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformern bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle Bereiche der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen sowie die bautechnische Unterhaltung von Bauten für Dritte. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Lösche | Vorstand | Gotha |
| Tobias Marx | Vorstand | Goldbach |
| Thomas Primas | Vorstand | Gotha |
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