1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Immobilien und Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und bebauen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist im Rahmen der Nutzung genossenschaftlicher Wohnungen und Gewerbeeinheiten sowie im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften des Bauträgergeschäftes zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 n die Voraussetzungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Matthias Battke | Vorstand | Weimar |
| Kathleen Böhme | Vorstand | Großrudestedt OT Schwansee |
| Yvonne Helmbold | Vorstand | Weimar |
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