Die OTTO FUCHS Kommanditgesellschaft ist ein auf die Fertigung hochwertiger geschmiedeter Pkw-Räder spezialisierter Hersteller mit Sitz in Meinerzhagen. Das Unternehmen entwickelt und vertreibt seit 1965 Schmiederäder, die ursprünglich für den Porsche 911 konzipiert wurden und heute renommierte Fahrzeughersteller sowie den Aftermarkt beliefern. Die Fertigungskette umfasst 3D-Schmieden, High-End-Bearbeitung, Werkstoffentwicklung sowie Oberflächenbehandlung und Tests. Durch den Verzicht auf Gussverfahren und den Fokus auf Leichtbau sowie Fahrkompetenz positioniert sich die Marke FUCHSFELGE im Premiumsegment des Sportwagen- und Fahrzeugzubehörmarktes. Das Produktportfolio umfasst sowohl werkseitig abgestimmte Räder für Originalfahrzeuge als auch Direktverkäufe im Aftermarket sowie Fahrzeugzubehör und Accessoires. Die operative Tätigkeit wird über eine eigene Hotline und einen Fan- und Rädershop abgewickelt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Engelhardt | Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in) | Hamburg |
| Name | Typ | Stadt | Anteile (%) |
|---|---|---|---|
OTTO FUCHS Beteiligungen KG | Kommanditist(in) | Meinerzhagen | — |
| Unternehmen | Standort |
|---|---|
| TATABÁNYA |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 30.11.2020 | Firmennamensänderung | Nach Firmenänderung nunmehr: OTTO FUCHS Kommanditgesellschaft |
| 08.07.2020 | Firmenname eingetragen | OTTO FUCHS Management KG |
| 08.07.2020 | Sitz eingetragen | Meinerzhagen |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ≤ 15 Mio. €1 | — | 1.020.919.335 € | 2.961 |
| 2023 | ≤ 15 Mio. €1 | — | 1.016.111.223 € | 2.939 |
| 2022 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 1.003.004.294 € | 2.744 |
| 2021 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 964.414.677 € | 2.663 |
| 2020 | — | — | 960.920.086 € | 2.792 |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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