Die Gesellschaft dient der Unterstützung von Betriebsangehörigen bei Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit, Tod oder im Alter sowie der Verwaltung von Mitteln für diesen Zweck. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung von Betriebsangehörigen bei Hilfsbedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Tod oder im Alter sowie die Gewährung von Witwen- und Waisengeldern an die Hinterbliebenen dieser Betriebsangehörigen. Hinterbliebene der Betriebsangehörigen sind die Ehefrau, sofern die Ehe bis zum Tod des Betriebsangehörigen bestanden hat und die ehelichen oder diesen gleichgestellten Kinder; ferner die Verwaltung der Mittel, die der Gesellschaft von der Milchwerke Ingolstadt-Thalmässing e.G. oder von dritter Seite zur Erreichung des Unterstützungszweckes übertragen werden.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ingolstadt, HRB 67 (Stand 19. September 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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