Die Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH betreibt ein Gründerzentrum in Ingolstadt zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch die Unterstützung von Unternehmensneugründungen. Das Unternehmen bietet gewerbliche Räume, Serviceeinrichtungen sowie Beratungsleistungen in den Bereichen Unternehmensplanung, Technologie, Finanzierung und Marketing an. Die Gesellschaft wird zu gleichen Teilen von der IFG Ingolstadt AöR sowie verschiedenen regionalen Banken und Kammern gehalten. Im Jahr 2023 betreute das Zentrum 82 Firmen und erzielte einen Jahresüberschuss von TEUR 42.
Bildung einer Standortgemeinschaft für überwiegend neugegründete Betriebe aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Dienstleistungen in Ingolstadt. Ziel ist die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch Unterstützung von Unternehmensgründungen und Schaffung von Arbeitsplätzen. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Verwaltung und Vermietung von gewerblichen Räumen und der Unterhalt von Serviceeinrichtungen im Existenzgründerzentrum sowie die Betreuung der Unternehmen des Zentrums durch Information über Unternehmensplanung, durch Technologie-, Finanzierungs- und Marketingberatung sowie durch Vermittlung von Kontakten. Eine Tätigkeit über den in § 5 Ziffer 18 KStG gegebenen Rahmen hinaus ist nicht zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen zu beteiligen, ihre Vertretung zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen und nichtselbständige Außenstellen in der Region Ingolstadt zu errichten.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Chang-Hua Reichert | Liquidator(in) | Ingolstadt |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.09.2011 | Geschäftsanschrift eingetragen | Marie-Curie-Straße 6, 85055 Ingolstadt |
| 03.05.2004 | Firmenname eingetragen | Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH |
| 03.05.2004 | Sitz eingetragen | Ingolstadt |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 03.05.2004 | Stammkapital festgesetzt | — | 204.800 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 700.654 € | 42.410 € | 642.894 € | — |
| 2022 | 635.049 € | -18.438 € | 588.813 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | -25.692 € | 608.396 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 18.439 € | 619.307 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 141.858 € | 617.126 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | -127.395 € | 1.457.611 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 19.619 € | 1.763.646 € | — |
| 2015 | — | — | 1.868.159 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | 0 € | 3.097.625 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | 0 € | 3.268.415 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 314.238 € | 57.8% |
| Materialaufwand | 176.970 € | 32.6% |
| Abschreibungen | 52.238 € | 9.6% |
| Zinsen u. ä. | 64 € | 0.0% |
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