Die Spar- und Bauverein eG ist die älteste und größte Wohnungsgenossenschaft in Hannover und bewirtschaftet ein Portfolio von 8.284 Wohnungen sowie 89 gewerblichen Objekten. Das Geschäftsmodell umfasst neben der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum auch den Betrieb einer Spareinrichtung für Mitglieder und deren Angehörige. Die Genossenschaft investiert kontinuierlich in den Neubau sowie in die energetische Modernisierung ihres Bestands, um Klimaschutzziele zu erreichen und die Wohnqualität langfristig zu sichern. Mit einem Investitionsvolumen von 39,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 fokussiert sich das Unternehmen auf die nachhaltige Bestandsentwicklung im Großraum Hannover.
(1) Die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft gemäß Abs. 2 erstreckt sich auf den Großraum Hannover. (4) Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung Einlagen angenommen und Namensschuldverschreibungen, insbesondere Sparbriefe, ausgegeben werden. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Teil B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (5) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Inland im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (6) Die Ausdehnung der Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist nach den vom Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 Abs. 2a zu beschließenden Grundsätzen zugelassen. Für die Spareinrichtung gelten die Bestimmungen des Abs. 4.
Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt. Siehe unseren Hinweis zur Datenqualität. Fehler melden?
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rainer Detjen | Vorstand | Bremen |
| Udo Frommann | Vorstand | Uelzen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.07.2024 | Satzung geändert | Satzung |
| 24.11.2022 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft gemäß Abs. 2 erstreckt sich auf den Großraum Hannover. (4) Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung Einlagen angenommen und Namensschuldverschreibungen, insbesondere Sparbriefe, ausgegeben werden. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Teil B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (5) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Inland im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (6) Die Ausdehnung der Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist nach den vom Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 Abs. 2a zu beschließenden Grundsätzen zugelassen. Für die Spareinrichtung gelten die Bestimmungen des Abs. 4. |
| 24.11.2022 | Satzung geändert | Satzung |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 60.935.966 € | 1.542.465 € | 502.397.459 € | 68 |
| 2023 | 58.039.249 € | 2.713.091 € | 476.044.584 € | 67 |
| 2022 | 55.871.931 € | 2.851.513 € | 468.222.457 € | 73 |
| 2021 | 53.682.562 € | 2.817.272 € | 454.322.365 € | 70 |
| 2020 | 52.336.643 € | 2.871.499 € | 414.191.480 € | 71 |
| 2019 | 52.413.174 € | 4.503.428 € | 404.072.915 € | 71 |
| 2018 | 49.930.626 € | 4.433.478 € | 396.138.833 € | 71 |
| 2017 | 48.128.025 € | 4.076.122 € | 375.714.792 € | 73 |
| 2016 | — | 2.397.710 € | 361.008.581 € | 73 |
| 2015 | 46.424.859 € | 2.823.438 € | 346.075.679 € | 71 |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Senioren-Wohnen Holding GmbH
Berlin · Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH
Ingolstadt · Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Greifswald · Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 5.927.258 € | 11.0% |
| Materialaufwand | 26.366.574 € | 48.9% |
| Abschreibungen | 14.478.236 € | 26.9% |
| Zinsen u. ä. | 7.106.096 € | 13.2% |
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.