Die Main-Kinzig-Kliniken Pflege- und Reha gGmbH war im Geschäftsjahr 2024 eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Main-Kinzig-Kliniken gGmbH; der Kaufvertrag mit der Main-Kinzig Akademie für Gesundheit und Pflege gGmbH wurde am 23.12.2024 notariell beurkundet und der Kaufpreis am 24.04.2025 gezahlt. Die Gesellschaft betreibt eine Pflegeschule und bietet Ausbildungsplätze in der Krankenpflegehilfe (KPH), der operationstechnischen Assistenz (OTA) sowie zur Pflegefachperson (PFP) an; zusätzlich werden Anpassungslehrgänge und Kenntnisprüfungen für ausländische Fachkräfte durchgeführt. Die Umsatzerlöse entfallen vollständig auf den Unternehmensbereich Akademie für Gesundheit und stiegen 2024 um TEUR 495 auf EUR 2.371.468,32; die durchschnittlichen Schülerzahlen erhöhten sich innerhalb der Gesellschaft um etwa 40 Personen (PFP 176, KPH 30, OTA 44). Zum Bilanzstichtag waren 25 Mitarbeitende (19,82 VZÄ) beschäftigt, das Eigenkapital betrug EUR 261.034,93, der Jahresüberschuss EUR 181.797,30 und die liquiden Mittel beliefen sich auf EUR 345.905,54.
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesllschaft ist die Förderung a) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und b) der Volks- und Berufsbildung. 3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb einer Pflegeschule. 4) Gegenstand des Unternehmens ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Krankenpflegepersonal insbesondere gemäß den Vorschriften und den Vorgaben des Pflegeberufgesetzes, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflegeberufe sowie der Verordnung über die Ausbildung an Pflegeschulen des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb eines staatlich anerkannten Abschlusses in der Krankenpflege zu ermöglichen. Die Gesellschaft unterhält und betreibt zu diesem Zweck eine Schule für Krankenpflegepersonal und alle damit verbundenen und zweckdienlichen Einrichtungen. 5) Soweit dies im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" zulässig ist, ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck und der Gesellschaftsgegenstand unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie darf zur Förderung des Unternehmenszwecks auch Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben und - soweit kommunalrechtlich zulässig - Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jörg Karnelka | Geschäftsführer(in) | Birstein |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2.436.240 € | 181.910 € | 683.552 € | — |
| 2023 | 1.977.356 € | 54.314 € | 425.465 € | — |
| 2022 | 2.323.364 € | 0 € | 313.124 € | — |
| 2021 | — | 0 € | 202.795 € | — |
| 2020 | — | -3.431 € | 351.942 € | — |
| 2019 | — | 2.981 € | 465.777 € | — |
| 2018 | — | -31.257 € | 499.304 € | — |
| 2017 | — | -97.113 € | 483.451 € | — |
| 2016 | — | 206.099 € | 602.715 € | — |
| 2015 | — | 193.959 € | 769.192 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.760.436 € | 97.3% |
| Materialaufwand | 15.561 € | 0.9% |
| Abschreibungen | 33.344 € | 1.8% |
| Zinsen u. ä. | 377 € | 0.0% |
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