Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH) ist ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 52065 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1992. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 4.111.363 €.
Die MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein ist eine öffentliche Einrichtung zur Förderung der audiovisuellen Medienbranche in Norddeutschland. Sie unterstützt Kinofilme, High-End-Serien und innovative audiovisuelle Formate aller Genres finanziell sowie mit beratenden Leistungen vom ersten Entwurf über die Produktion bis hin zur Auswertung und Festivalpräsentation. Der Fokus liegt auf der Stärkung des Filmstandorts Hamburg und Schleswig-Holstein durch gezielte Gelder, die im Jahr 2026 erstmals in den Sitzungen mit über vier Millionen Euro an 35 Projekte vergeben wurden. Neben der direkten Projektförderung betreibt die Organisation eine Film Commission und initiiert Nachwuchsprogramme wie das zehnmönatige Traineeprogramm GetOnSet für Quereinsteiger. Durch Schwerpunkte wie Green Filming, Diversity-Checklisten und transparente Jahresberichte setzt sie zudem auf ökologische Standards und strukturelle Offenheit in der Filmwirtschaft.
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| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 27.04.2020 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Pflege und Stärkung von Filmund Medienkultur und -wirtschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein. Dies erfolgt insbesondere durch die Förderung von Erfolg versprechenden Bewegtbildproduktionen aller Genres und Formate sowie durch die Erbringung von Dienstleistungen, die zur Erreichung der Förderziele notwendig sind. Die Gesellschaft kann ihre Förderziele erweitern. Die Förderung umfasst im Wesentlichen Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Projektentwicklung, der Produktionsdurchführung und der Verbreitung von Produktionen. Die Ausgestaltung der Fördermaßnahmen erfolgt durch die Geschäftsführung in Abstimmung mit den für das Hambur-ger Mediencluster zuständigen Fördereinrichtungen. Zu den Dienstleistungen gehören auch folgende Leistungen: Die Akquisition von Projekten, die Werbung für den Film- und Medienstandort Hamburg und SchleswigHolstein, die Repräsentanz der Gesellschaft im In- und Ausland, Serviceleistungen in Form von Beratung, Betreuung und Promotion der geförderten Projekte sowie für Film- und Medienschaffende. Die Förderung geschieht im Wesentlichen unter Verwendung von im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein bereitgestellten Mitteln sowie Mitteln gemäß § 55 Absatz 4 Nummer 3 des Medienstaatsvertrages HSH. Die jährlichen Haushaltsansätze sind einzuhalten. Die Gewährung von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien usw. sind ausgeschlossen, wenn sie nicht der Filmförderung dienen. Eine regionale Quotierung der Fördermittel erfolgt nicht. Der Betrieb der Filmwerkstatt in Kiel erfolgt in der Zuständigkeit einer Leitung, die ihrerseits der Kontrolle der Geschäftsführung unterliegt. Für die Vergabe der Fördermittel gilt § 14. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 dieses Vertrages andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen sowie sich an solchen Unternehmen beteiligen. |
| 27.04.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 29.10.2010 | Änderung des Gegenstands | die Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein durch insbesondere die Förderung von Erfolg versprechenden Film- und Fernsehproduktionen aller Genres sowie durch die Erbringung von Dienstleistungen, die zur Erreichung der Förderziele notwendig sind. Die Gesellschaft kann ihre Förderziele erweitern. Die Förderung umfasst im Wesentlichen Maßnahmen zur finanziellen Förderung der Projektentwicklung, der Produktionsvorbereitung und der Produktionsdurchführung, der Postproduktion, des Abspiels, Verleihs und Vertriebs von Filmproduktionen. Zu den Dienstleistungen gehören auch folgende Leistungen: Die Akquisition von Projekten, die Werbung für den Film- und Medienstandort Hamburg und SchleswigHolstein, die Repräsentanz der Gesellschaft im In- und Ausland, Serviceleistungen in Form von Beratung, Betreuung und Promotion der geförderten Projekte sowie für im Filmbereich Tätige wie Produzenten, Filmschaffende oder Verleiher, außerdem der Betrieb der Filmwerkstatt in Kiel mit den Mitteln der Zuwendung gemäß 55 Abs. 4 Nr. 2 b) des Staatsvertrages über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung (Medienstaatsvertrag HSH). Die Förderung geschieht im Wesentlichen unter Verwendung von im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg bereitgestellten Mitteln sowie Mitteln gemäß § 55 Absatz 4 Nummer 2 des Medienstaatsvertrages HSH. Die jährlichen Haushaltsansätze sind einzuhalten. Die Gewährung von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien u.s.w. sind ausgeschlossen, wenn sie nicht der Filmförderung dienen. Eine regionale Quotierung der Fördermittel erfolgt nicht. Der Betrieb der Filmwerkstatt erfolgt in der Zuständigkeit einer Leitung, die ihrerseits der Kontrolle der Geschäftsführung unterliegt. Für die Vergabe der Fördermittel gilt § 14. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 dieses Vertrages andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen sowie sich an solchen Unternehmen beteiligen. |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 4.111.363 € | 0 € | 23.457.311 € | — |
| 2022 | 7.240.377 € | 0 € | 24.573.752 € | — |
| 2021 | 5.127.569 € | 0 € | 21.396.553 € | — |
| 2020 | 3.474.079 € | 0 € | 22.105.496 € | — |
| 2019 | 2.583.605 € | 1.489 € | 15.707.250 € | — |
| 2018 | 2.831.032 € | 0 € | 15.308.246 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.689.044 € | 95.2% |
| Abschreibungen | 85.159 € | 4.8% |
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